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Die Zuzahlung ist eine Erfindung der Krankenkassen und der Politik. Sie soll die Eigenverantwortung des Patienten im Umgang mit Arzneimitteln erhöhen. Die Apotheke ist dabei mal wieder zum Inkassounternehmen gemacht geworden, genau wie jetzt auch die Ärzte mit der Praxisgebühr. Wir kassieren diese Zuzahlung von Ihnen und ohne einen Cent daran zu verdienen geben wir diese an die jeweiligen Krankenkassen weiter. Früher (bis 31.12.2003) betrugen die Zuzahlungen 4E für eine N1-Packung, 4,50E für eine N2-Packung und 5E für eine N3-Packung. Dieses System gibt es nicht mehr. Die Zuzahlung für Arzneimittel beträgt nun mindestes 5E, wenn der Preis des eigentlichen Arzneimittels 50€ und weniger beträgt. Liegt er darüber zahlen Sie nun 10% vom Preis. Kostet das Medikament also 78.23€ zahlen Sie 7,82€. Ab 100€ AM-Preis zahlen Sie 10€. Somit liegen die neuen Grenzen der Zuzahlung zwischen 5 und 10€. So kann es passieren, wenn Tabletten z.B. 20Stk 15€ kosten und 100Stk 40€ und die 20er Packung auf dem Rezept steht, diese 5€ Zuzahlung kostet. Die 100er Packung (weil unter 50€) kostet auch "nur" 5€ Gebühr. Sie bekommen also für das gleiche Geld 80 Tabletten weniger, wenn es so verordnet ist vom Arzt. Eine Ausnahme ist, wenn das Arzneimittel selbst weniger kostet als die Zuzahlung wäre, dann zahlen Sie natürlich nur den Preis des Arzneimittels. Das wird, bedingt durch die neue Preisbildung, aber nur noch in Ausnahmefällen geschehen. Denn viele preisgünstige und gute Arzneimittel dürfen nicht mehr verordnet werden, weil Sie nicht rezeptpflichtig sind. Die "Ausnahmen" sollen im April in einer Liste öffentlich gemacht werden.
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